Slogan schützen?

Die rechtliche Situation im Bereich der Werbeslogans ist komplex. Grundsätzlich genießt jeder Slogan, der öffentlich für eine Marke verwendet wird und eine gewisse Bekanntheit erlangt hat, automatisch den Urheberschutz seitens des Texters bzw. des entsprechenden Unternehmens, das den Slogan entwickelte. Verwendet ein Mitbewerber im Nachhinein einen sehr ähnlichen oder gar identischen Slogan, ist entscheidend, welches der Unternehmen den Slogan zuerst nachweislich (z.B. durch vorliegende Medien-Veröffentlichungen) verwendet hat.

Hierbei ist im Vorfeld die Einreichung und Veröffentlichung eines Slogans in der Slogans.de Datenbank ein hilfreicher Schritt. Zum Slogan werden dazu nach einer Prüfung durch unser Team intern alle Angaben zum Slogan, wie z.B. die zugehörige Marke, Branche, Jahr und Medium der Erstveröffentlichung sowie Name des Einreichenden und das exakte Datum der Einreichung gespeichert. Slogans, die in Slogans.de veröffentlicht sind, weisen somit auf ihre Existenz und das grundsätzliche Urheberrecht ihres Inhabers hin. Die Einreichung eines Slogans ist kostenfrei.

Zur weiteren Absicherung werden Werbeslogans häufig beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke geschützt. Im Plagiatsfall ist der Markeninhaber eines Slogans gegenüber einem Mitbewerber dann prinzipiell im Vorteil, kann eine parallele Verwendung des Slogans, z.B. innerhalb einer anderen Branche, aber dennoch nicht immer untersagen. Hier spielen im Einzelfall unterschiedliche Faktoren wie Grad der Slogan-Ähnlichkeit, Bekanntheit der zugehörigen Marken etc. eine Rolle, und die Verteidigung des eigenen Slogans ist oft nicht unproblematisch. Daher empfehlen wir, bei rechtlichen Problemen oder Ungewissheiten zur Sicherheit einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen.

Unter welchen Voraussetzungen ein Slogan heute nach aktuellem Markenrecht schutzfähig ist und welche Faktoren es bei der Sloganentwicklung zu beachten gilt, erfahren Sie im Beitrag "Der Markenschutz von Slogans" von Dr. Ulrich Mehler, Rechtsanwalt im Münchener Büro der internationalen Kanzlei Jones Day, im Slogans.de Magazin.

Weitere Informationen, Beispiele und Links zum Thema Sloganschutz liefert Ihnen der Beitrag "Wie können Slogans als Marke geschützt werden?" von Rechtsanwalt Dr. Christian Paul aus München.
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