Bereits am 10. Januar 2011 hatte der Handelsgerichtspräsident des Kantons St. Gallen der Denner AG (Discounter) sowie der Alice Allision SA (Kapsel-Hersteller) auf Gesuch der Société des produits Nestlé SA sowie der Nestlé Nespresso SA zunächst ohne Anhörung der Gegenpartei verboten, Kaffeekapseln mit einer bestimmten Form zu vertreiben. Ebenso untersagte er der Denner AG, unter dem Slogan "Denner - was suscht?", "Denner - quoi d'autre?" und "Denner - cosa sennò?", und/oder mit der Behauptung "Kompatibel zu Ihrer Nespresso-Maschine" Kaffee zu verkaufen und zu bewerben.
Nestlé Nespresso hatte sich den Slogan "What else?" als Wortmarke registrieren lassen und sah in den seit Dezember 2010 von Denner vertriebenen und mit dem Slogan-Plagiat "Was suscht?" beworbenen Denner Kaffee-Kapseln ihre Marken- und Patentrechte verletzt. Der St. Galler Handelsgerichtspräsident hat das Vertriebsverbot der Kapseln von Januar 2011 wiederum im März 2011 aufgehoben, so dass Denner seine Kapseln unter bestimmten Auflagen in der Werbung wieder verkaufen darf. Als Begründung wurde genannt, dass die Registrierung der dreidimensionalen Formmarke für Kaffeekapseln ungültig sei. Das Verbot der Nutzung des Slogan-Plagiats in der Werbung besteht jedoch weiter.
In seiner aktuellen öffentlichen Urteilsberatung vom 28. Juni 2011 heißt das Bundesgericht die von Nestlé gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde gut. Es hebt den Maßnahmeentscheid vom 4. März 2011 nun - soweit angefochten - aufgrund einer Gehörsverletzung sowie wegen Aktenwidrigkeit wieder auf und weist die Streitsache zu neuer Beurteilung an den Handelsgerichtspräsidenten zurück. Die finale Entscheidung bezüglich des Kapsel-Vertriebs wird in ca. zwei bis drei Monaten erwartet. Das Verbot des Slogan-Plagiats "Was suscht?" bleibt jedoch bestehen und ist seither unangefochten.
Praxis-Tipp: Recherchieren Sie vor der Entscheidung für eine neue Slogan-Kreation für Ihre Marke sehr gründlich, ob eventuell identische oder auch ähnliche Slogans bereits von Mitbewerbern verwendet werden. So können Sie unnötige Plagiat-Streitigkeiten auf Grund bestehender älterer Rechte schon im Vorfeld vermeiden. Das Beispiel Nespresso/Denner zeigt zudem deutlich, dass auch Übersetzungen bestehender Slogans in andere Sprachen zu einem Plagiatstreit führen können. Prüfen Sie daher bei Ihren Recherchen auch, ob mögliche Übersetzungen Ihrer Slogan-Ideen bereits existieren, um Ihre Slogans abzusichern: Jetzt in Slogans.de recherchieren »
13.07.2011, Quellen: Schweizerisches Bundesgericht, Nestlé, Denner
Slogan-Recht: Nestlé lässt Nespresso Slogan-Plagiat stoppen
© Slogans.de 13.07.2011 Alle Rechte vorbehalten